EnEV 2009 - Maximal zulässige U-Werte im Nichtwohnbau

 

 

Höchstgrenzen für mittlere U-Werte 

Die am 1. Oktober 2009 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung bringt eine wichtige Änderung: Für Neubauten im Nichtwohnbau werden zulässige Höchstgrenzen der gemittelten U-Werte bestimmter Bauteile eingeführt. Die Bauteile sind laut EnEV 2009 Anlage 2, Tabelle 2 in vier Gruppen zusammengefasst.

Entsprechend EnEV 2009, § 4, Absatz 2 sind " zu errichtende Nichtwohngebäude so auszuführen, dass die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach Anlage 2 Tabelle 2 nicht überschritten werden."

Nachweis über gemittelte U-Werte von Bauteilgruppen

Zur Nachweisführung wird für jede Bauteilgruppe abhängig von ihrem Flächenanteil ein gemeinsamer mittlerer U-Wert ermittelt. Der zulässige Höchstwert gilt dann für die jeweilige Bauteilgruppe als Ganzes, es wird dabei nicht in Wand, Dach, Bodenplatte etc. unterschieden. Der Nachweis des Transmissionswärmetransferkoeffizienten wird durch diese Regelung ersetzt und entfällt vollständig.

 

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